Brenner löschen Abluft testen Einatmen durch Kalkw. Ausatmen durch Kalkw.
Experiment 1 (Photo 1 und 2).
1. Ersticke die Flamme: Bedecke sie dazu mit einer trockenenbreiten Ampulle (Photo
1).
2. Zünde den Brenner wieder an. Stülpe erneut die breite Ampulle darüber.
3. Hebe sie hoch, sobald die Flamme erloschen ist. Verschließe rasch mit dem Stopfen.
4. Füge 10 Tropfen Kalkwasser zu, verschließe wieder, schüttle die Ampulle.
Photo 2: Füge 10 Tropfen Kalkwasser zu, verschließe wieder, schüttle
die Flasche.
Beobachtung
a) Die Flamme erlischt, wenn die Ampulle darüber gestülpt wird.
b) Die Ampulle beschlägt innen beim Löschen (wie Glas beim Anhauchen).
c) Im Kalkwasser bildet sich eine weiße Trübung (Abb. 3).
Erklärung
Die chemische Reaktion von Brennspiritus mit dem Sauerstoff der Luft bildet Wasserdampf und
Kohlenstoffdioxid: Brennspiritus + Sauerstoff ---Verbrennung---> Wasser +
KohlenstoffdioxidBei dieser Reaktion bindet der Brennstoff den Sauerstoff (engl. oxygen). Die Reaktion
heißt daher Oxidation.
Experiment 2 (Photo 3 und 4).
1. Bereite den Stopfen so vor, wie rechts auf den Abb. 3 und 4 zu sehen ist.
2. Gieße je 20 ml Kalkwasser in zwei 50-ml-Infusionsflaschen.
3. Verschließe eine von ihnen mit dem Gummistopfen, in dem zwei Schläuche stecken:
Ein langer taucht in das Kalkwasser, ein kurzer dient zum Einatmen von Luft.
Für das Ausatmen tauche den Trinkhalm in die zweite Flasche (links in Abb. 3).
4. Atme auf dem Weg durch das Kalkwasser einen kräftigen Zug Luft durch den kurzen grünen rechten Schlauch ein.
5. Atme diese Luft anschließend durch einen Strohhalm in das Kalkwasser der linken Flasche aus.
Beobachtung (Abb. 4)
Die durch die rechte Flasche eingeatmete Luft veränderte das Kalkwasser nicht.
Die ausgeatmete Luft macht das Kalkwasser in der linken Flasche milchig trüb.
Erklärung
Das Kohlenstoffdioxid hat sich im Körper durch chemische Reaktion der Luft mit den Nährstoffen gebildet. Wie in Experiment 1 wird es
durch Kalkwasser nachgewiesen.
erste Veröffentlichung: 02.07.1999 ............................letzte Veränderung : 30.03.2012