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W08 Wasser wiegt etwas - Lerne mit einer Waage umzugehen, stelle Gewichte her(.
Im ersten Experiment lerntes Du, das Volumen von Wasser zu messen. Hier sollst Du seine Masse bestimmen. Zum Wiegen verwendete man bereits vor mehr als 4000 Jahren in Ägypten Zweischalenwaagen (Photo 1). Moderne Formen solcher Waagen findet man heute noch in den meisten Schulen (Photo 2). Du wirst dich rasch damit vertraut machen und aus Karopapier Gewichte dazu herstellen.
yMit Hilfe einer digitalen Taschenwaage (Photo 3) bestimmt man sehr schnell:1/4 von einem DIN A 4 Bogen Karo-Papier wiegt etwas mehr als 1 Gramm. (60 Karos = 1000 mg).
Material
Zweischalenwaage und Stativ (Photo 2), Lineal, 1 DIN A 4 Bogen Karo-Papier,  Aluminium-Folie, Schere, Insulinspritze 1 ml (Nimm nur Spritzen aus der Apotheke!), Wasserproben.
Experiment
1. Hänge die Waage am Stativ auf.
2. Sieh nach, ob sie so wie Photo 2 im Gleichgewicht ist. Wenn eine der Schalen höher steht, lege dort noch ein Stück Alu-Folie der richtigen Größe darauf.
3. Schneide das Blatt Karopapier in 4 gleich große Teile, falte eins davon und lege es auf die linke Schale.
4. Bringe auf die rechte Schale genau 1,0 ml Leitungswasser.
5. Schneide so lange Karos weg, bis das Papier die Waage ins Gleichgewicht bringt.
6. Zähle ab / berechne, wie viele Karos 1,0 ml Wasser entsprechen.
7. Prüfe, auf wie viele Karo-Gewichte die Waage noch anspricht.
8. Lasse die Waage mit dem Wasser und dem Papiergewicht so lange stehen, bis sie nicht mehr im Gleichgewicht ist.
Beobachtungen
a) 1 ml Leitungswasser wiegt so viel wie ein Karo-Papier mit ........... Karos.
b) Die Waage spricht noch auf ........mg an.
c) Nach ..... Stunden steht die Schale mit dem Karo-Papier tiefer.
Erklärung
Weil 1,0 ml reines Wasser genau 1,0 g wiegt, kannst Du das Karo-Papier als 1-Gramm-Gewicht (1000 mg) verwenden und daraus in kleinere Gewichte schneiden.
Die Schale mit Wasser wird leichter, weil Wasser verdunstet. Es ist also als Gewicht nur bedingt geeignet.



zurück....... weiter.........erste Veröffentlichung: 16.04.2003............................letzte Veränderung: 11.12.2008